Die Gutscheinkarte ist dreißig Jahre ab Kaufdatum gültig, solange es Querschnitt gibt. Es erfolgt keine Verzinsung der Forderung / des Gutscheines.
Die Gutscheinkarte ist unpersönlich und übertragbar. Behandle daher den Gutschein wie Bargeld. Bei Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder Beschädigung trägt der Kunde das Risiko. Querschnitt ist berechtigt, schuldbefreiend an den jeweiligen Inhaber der Gutscheinkarte zu leisten.